ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Verkaufsbedingungen

 

Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen der Firma FISCHLEINS FESTIVAL ARRANGEMENTS, GESTALTUNG.DESIGN und DESIGN PRÄSENTE sind die folgenden Geschäftsbedingungen. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie von FISCHLEINS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

 

1. Bei der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Verkaufsbedingungen als allein verbindlich an.

 

Lieferung

 

2. Alle Angebote sind freibleibend - Liefermöglichkeiten und rechtzeitiger Materialeingang vorbehalten. Geringfügige Abweichungen von Form und Ausstattung der Angebote, die den Zweck oder Gebrauch der Sachen nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt. Ebenso sind natürliche Unterschiede und Narbung im Leder erwünscht und kein Grund zur Reklamation.

 

3. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 % vor.

 

4. Eventuelle Teillieferungen sind als Lieferungen für sich zu betrachten. Liefertermine gelten nur annähernd und bedeuten kein Lieferversprechen.

 

 

 

Preise

 

5. Alle in unseren Preislisten, Angebote usw. aufgeführten Preise verstehen sich in EURO und sind freibleibend. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

 

 

Verpackung und Versand

 

6. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

 

7. Die Preise verstehen sich im Normalfall für Lieferungen ab Werk. Porto und Verpackung werden berechnet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

 

 

 

Beschädigung

 

8. Bei Beschädigung oder Verlust ist sofort eine Tatbestandsaufnahme beim Frachtführer zu verlangen.

 

Hinweis: Bestätigen Sie nur “unter Vorbehalt einer genauen Überprüfung”.

 

 

 

Zahlung

 

9. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 10 Tage ohne Abzug.

 

10. Ein Skontoabzug von Rechnungen ist unzulässig, bzw. behalten wir uns vor.

 

11. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen.

 

12. Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

 

 

 

Verzug

 

13. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zu Zahlung fällig, ohne daß es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, daß alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.

 

14. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, 2 % des Warenwertes als Verzugszins zuzüglich MwSt., je angefangenem Monat des Verzugs zu verlangen.

 

 

 

Eigentumsvorbehalt

 

15. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, auch aus früheren oder künftigen Lieferungen. Befindet sich der Käufer mit einer dieser Zahlungen im Verzug, so können wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes die gelieferten Waren wieder herausverlangen und die Erfüllung weiterer Verträge verweigern, ohne daß es hierzu eines Rücktritts vom Vertrag und der Setzung einer Nachfrist bedarf.

 

16. Der Käufer tritt seine aus der Weiterveräußerung resultierende Forderung hiermit bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten an uns ab.

 

17. Warenrücksendungen sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche des Käufers auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages und auf Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen.

 

 

 

Erfüllungsort

 

18. Als Gerichtsstand wird Aschaffenburg vereinbart. Im Falle der Abtretung der Forderungen durch den Lieferanten hat auch der Zessionar das Wahlrecht des Gerichtsstandes.

 

19. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.

 

 

 

Stand: 1. Januar 2009

 

Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Gültig ab 1. Januar 2009
 

 

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